Seite 2 des Verhandlungsherganges.
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Dr. Pigins wird abermals das Wort erteilt nach der kurzen Pause.
Immer noch in erregter Sprechweise traegt der Arzt zusammengefastt folgendes vor:
Die MRT-Untersuchung des Gehirns habe keine Auffaelligkeiten gebracht.Am 29.8 / 30.8.2000 habe man einen erneuten Test gemacht nach einem neuen Verfahren, dem Harweg 3.
(dies eine Woche nach meinem
Gespraech mit mir, wo er nur aeusserte, das er Angst habe, das Sandra nicht genug englisch lerne als Lernbehindertes Kind, wo ueberwiegend ueber das erste von vorn und hinten nicht stimmende letztjaehrige Gutachten gesprochen wurde, wo ich auch gefragt wurde, warum ich nicht in Deutschland leben wolle und wo sowohl mir als auch Sandra selbst gesagt wurde, das Sandra Mitte September entlassen werden koenne, sofern das Gericht damit einverstanden waere, das ich Sandra wieder mitnehme und ausserdem genau einen Tag nachdem er angeblich von der Webseite erfahren hat).

Dieser Test haette abermals gezeigt, das Sandra am untersten Rand der Intelligenzminderung stehe.
(Dies ist bei Tests der Grenzbereich zwischen Lernbehinderung und geistiger Behinderung, so weit ich mich informieren konnte).
Sandra sollte im Test die Familie in Tieren malen. Sie malte die Familie in Voegeln. Sich selbst haette sie
am Anfang nicht miteingezeichnet, was auf eine verzoegerte Selbstwertentwicklung hinweise.
(Kein Wunder, die ist in 4 Monaten Klinikaufenthalt ja auch wieder rueckwaerts gegangen).
Auf Befragen gab Sandra an, das alle Figuren gleich schoen waeren. Die Mutter malte sie am naechsten,
die Oma haette sie am weitesten weg gezeichnet, was seiner Meinung nach dahingehend ausgelegt werden kann,
das Sandra keinen Bezug zur Grossmutter sondern nur zur Mutter habe. (Ich habe am naechsten Tag Sandra gefragt,
warum sie mich denn so weit weg gemalt habe.Ihre Antwort: 'Weil unten zu wenig Platz war'.)
Bei einer
Spielsituation haette sie sich als Prinzessin bezeichnet, aber wiederum eine Versorgungssituation gespielt.
Das Baby braeuchte am meisten Hilfe. (schlimm wenn es anders waere.)
Sie waere abermals schnell ablenkbar gewesen.

Nach diesem Testergebnis waere er der Auffassung,
das Sandra nur in eine Sonderschule koenne und in einer Sozialpaedagogischen Einrichtung untergebracht werden
muesse, wo sie Aerzte habe. Sie koenne niemals genug englisch lernen. Mehr als ein paar Brocken haette sie ja
nicht gekonnt, als sie hier her kam. Sie koenne niemals zweisprachig aufwachsen. Nach diesem Testergebnis
solle man doch vielleicht den Bezug zur Mutter wieder aufbauen.
Ausserdem gab er an, das im letzten Gespraech mit mir ueber das Gutachten vom letzten Jahr gesprochen wurde.
Nach meiner Aussage waere nie eine sexuelle Belaestigung bei uns in Holland vorgekommen, allerdings haette
ich auch ein sexuelles Fehlverhalten bei Sandra festgestellt. Dies fuehrte nur zu einem hochziehen der
Augenbrauen bei der Richterin. (das mit dem sexuellen Fehlverhalten was ich angesprochen hatte, fand er
zu diesem Zeitpunkt ganz normal und meinte, das dies nicht damit gemeint ist.)

Die von mir im Gespraech erwaehnte Ruckentwicklung von Sandra waere nur duch meine Schuld entstanden,
da ich das Kind an den Wochenendbesuchstagen negativ beeinflussen wuerde,
denn immer am Montag koenne man mit dem Kind nicht viel anfangen.Meine auf das Internet gebrachten
Seiten von Sandra waeren unzulaessig, da er dort mit Bild abgebildet sei und auch mit Namen erwaehnt werde,
ausserdem enthalte die Seite auch Bilder aus der Klinik, was seiner Meinung nach darauf hinweist,
das dies eine Vermarktung im Bildzeitungsstiel ist und ich niemals eine Kooperationsbereitschaft zur Klinik
und allen anderen Behoerden gehabt haette, denn ich wuerde damit gegen das Therapiekonzept der Klinik
verstossen. Es sei ja auch niemand vorher gefragt worden wegen der Bilder. Ausserdem haette ich im Gespraech
gesagt, das ich mich nicht erpressen lasse mit Sandra in Deutschland zu wohnen, sondern der Meinung bin, das
Sandra sehr wohl zweisprachig aufwachsen kann und ich deshalb auf die Philippinen zurueckkehren werde.
Zwar haette ich in unserem letzten Gespraech davon gesprochen, das es auf den Philippinen in Cebu auch ein
Autismuszentrum und wohl auch Therapiemoeglichkeiten gaebe, aber dies koenne man ja nicht nachpruefen.

Auf keinen Fall koenne Sandra auf die Philippinen zurueckkehren, denn auf den Philippinen lernt sie nichts.
Man koenne ja dort auch nicht nachpruefen, ob Sandra jemals Therapie bekommen wuerde und ob es diese
Therapiemoeglichkeiten ueberhaupt gaebe. Zum Abschluss betonte er nochmals (im allgemeinen Tumult schon
beinahe untergehend und mehr als hektisch), das Sandra keine zwei - drei zusammenhaengenden Saetze sprechen
kann und immer wieder in eine Babysprache zurueckfalle, was Ausdruck ihrer emotinalen Stoerung waere, allerdings
evtl. auch mit der derzeitigen Situation zu tun haben kann und das das Gutachten keinerlei Veraenderung zum
letzten Jahr aufzeige. Alle Stoerungen waeren noch unveraendert vorhanden und haetten sich nicht gebessert.
(Er kennt das Kind nicht einmal vom letzten Jahr, und Pflegepersonal als auch die Schule haben etwas anderes
gesagt, er selbst bei der Anhoerung im Juli allerdings auch.)
Meine Bemerkung dazu:
Wie kommt ein Arzt zu der Ansicht, das sich nichts veraendert hat nachdem er von der
Webseite erfahren hat, und das in einem Test nur eine Woche nach meinem Gespraech und in zwei Tagen erstellt,
genau einen Tag spaeter als er von der Webseite erfahren hat,
wo man doch vorher 4 Monate dazu brauchte? Noch dazu wenn ihm sowohl das Philippinische Schulzeugnis vorgelegen
hat und die Kinikschule ihre Kenntnisse bestaetigt hat?
Und wie kann er diese Aussage machen, wo er doch bei
der Anhoehrung im Juli selbst zugegeben hat, das sich Sandras Verhalten sehr wohl zum guten veraendert hat?

Hier hat man einen Grund gesucht und gefunden, um mich als mehr als unbequeme Grossmutter loszuwerden.
Allerdings hat das fuer mich mit einer neutralen Stellungnahme nichts mehr zu tun, besonders dann nicht,
wenn man nicht gewillt ist, die aufgezeigten Nachweismoeglichkeiten zumindest ins Auge zu fassen.
Niemals ist auch nur im entferntesten davon die Rede gewesen, das Sandra nur hier in Deutschland behandelt
werden kann - nur nach Ansicht des Arztes. Von allen Seiten kam immer der Hinweis, das wir davon ausgehen koennen,
das Sandra wieder mit mir zurueckkehren kann. Denn schliesslich durfte ich mit Genehmigung der Richterin und der
Unterschrift des Vormundes einen neuen Pass fuer Sandra beantragen.Warum sollte ich mir hier eine neue Existens schaffen,
wenn ich dort eine habe und vor allem dann, wenn dieses eine Jahr gute Erfolge gezeigt hat?
Wie kann er jetzt der Auffassung sein, das Sandra keinen Bezug zu mir hat sondern nur noch zur Mutter, wo
er doch selbst genau das Gegenteil bei der Anhoerung sagte?

Ausserdem frage ich mich, was meine Webseite bei einer Stellungnahme in einem Gutachten zu suchen hat.
Bei der Frage des Gerichtes ging es doch wohl um Sandras Entwicklungsstand und nicht um meine Webseite. Selbstverstaendlich
kann er ueber meine dort geaeusserte Kritik anderer Meinung sein, aber was hat meine Webseite bei der
muendlichen Ausfuehrung seines Gutachtens zu suchen?
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