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Helma Jung
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6000 Cebu, Philippines
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Abhilfen
Leistung wird freiwillig erbracht - oder gar nicht. Jede Art von Druck bewirkt das Gegenteil.
Bisher sind in sorgerechtlichen Verfahren ausschliesslich Juristen-Richter und Rechtsanwaelte- und als Sachverstaendige Psychologen oder Psychiater sowie Sozialarbeiter/innen von Jugendaemtern taetig. Die Lebenswirklichkeit, das Feld, fuer das die im Gesetz geforderte Entwicklung des Kindes zur selbstverantwortlichen Persoehnlichkeit fungieren soll, wird generell ausgeschlossen und in Sorgerechtsverfahren voellig ignoriert.
Der Gesetzgeber fungiert hier als Uebermutter.
Zum einen sollten auch Familiengerichte oeffentlich zugaenglich gemacht werden - allerdings mit der Einschraenkung der misshandelten und sexuell missbrauchten Kinder- , so das Verpflichtungen der Eltern zum Wohlverhalten wegfallen.
Die Moeglichkeit der Eltern oder Familienangehoerigen muss immer bestehen bleiben, das man Gutachten anfechten kann, seine Meinung frei aeussern kann und nicht mit Wohlverhalten sich das Sorgerecht fuer die Kinder erkaufen muss.
So koennten Zweifel an muendlicher Verhandlung und den daraus resultierenden Protokollen ausgeschlossen werden, weil die Oeffentlichkeit hergestellt ist.
Ausserdem sollten nicht nur die Eltern Pflichten haben, sondern auch Gericht und Jugendaemter sollten verpflichtet sein, angegebenen Nachpruefungsmoeglichkeiten nachzugehen. Im Zweifelsfall sollte die Moeglichkeit einer Komission bestehen,(Bestehend aus der gleichen Anzahl professionell Beteiligter und durch Losentscheidung bestimmter Laien aus allen Bevoelkerungsschichten, plus Eltern) die gemeinsam mit Eltern und den Behoerden versucht, einen gemeinsamen Konsens in der Sache zu finden. Zwang hat noch nie geholfen - nur Einsicht.
Des weiteren sollte der Gesetzgeber das Kindeswohl etwas ausfuehrlicher definieren, so das es nicht als Gummipharagraf benutzt werden kann.Zur Zeit ist man sich wohl nur darueber halbwegs einig, was nicht zum Wohle sein soll. Was man hier alles dazu als Begruendung alles heranzieht, ist Ansichts- und Auslegungssache der zustaendigen Beteiligten. Die klare Definierung fehlt, so das sie fuer jeden von uns verstaendlich ist.
Vorherige Vereinbahrungen in der Sache nichts weiter zu unternehmen, nur das man dann eventuell damit das Sorgerecht erreicht und das man auf diesem Weg weitere Oeffentlichkeit ausschliessen kann, muessen unterbleiben.
Denn Kindeswohl hat fuer mich einen hohen Wert und wird meiner Meinung nach in der jetzigen Praxis leider oft missbraucht.
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Diese Seite wurde erneuert am: 01-02-2001 von Helma Jung
Der Autor eines Teils der Graphik ist
Anna-S-Thesia.
Mein Dank gilt allen, die solche Sachen
kostenlos zur Verfuegung stellen.